Schulische Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Im Jahr 2015 sind bisher weit mehr Flüchtlinge aus Krisengebieten nach Deutschland und damit auch nach Bremen gekommen, als noch vor einem Jahr absehbar war. Die neue Situation stellt das Land Bremen und die beiden Stadtgemeinden vor große Herausforderungen, auf die nun spontan reagiert werden muss. Auch für die kommenden Jahre muss mit einer hohen Anzahl an Flüchtlingen gerechnet werden, hierauf muss die Planung frühzeitig eingestellt werden.

Unter den Geflüchteten sind auch viele Kinder, die als Teil ihrer Familien nach Bremen gekommen sind. Zusätzlich wächst auch die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) stetig. Für diese Kinder und Jugendliche muss ein adäquates Bildungsangebot zur Verfügung gestellt werden, welches sie in den normalen Schulalltag in Deutschland integriert und zu einem Abschluss führt, der ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

I) Allgemeiner Überblick
1.) Wie viele Menschen sind im Jahr 2014 nach Bremen geflohen? Wie viele sind bereits im Jahr 2015 nach Bremen gekommen? Wie viele Flüchtlinge erwartet Bremen im Jahr 2015 insgesamt und wie lautet die Prognose für 2016?
2.) Wie viele der Flüchtlinge in den Jahren 2014 und 2015 sind schulpflichtige Kinder, die mit ihren Familien geflohen sind? Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) sind in den beiden Jahren nach Bremen gekommen? Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und wie viele umF erwartet der Senat für das restliche Jahr 2015 und für das Jahr 2016?
3.) Wie verteilen sich die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien sowie die umF auf die Stadtteile der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven?
4.) Gibt es in den Zentralen Aufnahmestellen (ZAST) und in den Übergangswohnheimen (ÜWH) Deutschkurse für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien und für umF? Wenn ja, bitte nach Standorten aufschlüsseln. Wie viele Kinder, Jugendliche und umF besuchen diese Kurse? Wie lange besuchen Kinder, Jugendliche und umF dort Sprachkurse? Wer organisiert und finanziert die Kurse? Welche Lehrkräfte unterrichten dort? Bei wem sind diese Lehrkräfte angestellt? Sofern sie bei den Trägern der ZAST bzw. ÜWH angestellt sind, bekommen diese dafür Zuwendungen vom Senat? Ist das Angebot von Deutschkursen in den Leistungsvereinbarungen zwischen Senat und Trägern enthalten?
5.) Sind die SozialarbeiterInnen an den Bremer Schulen – aber auch die LehrerInnen – qualifiziert, Traumatisierungen bei Kindern aus Krisenregionen zu erkennen, erste Hilfestellungen anzubieten und zu fachlich geschulten TherapeutInnen weiterzuvermitteln? Bietet die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung oder eine andere Einrichtung in Bremen Fortbildung zum Thema Flüchtlingskinder mit Traumatisierungen an? Gibt es seitens der Schulen oder auf überschulischer Ebene Programme für Kinder, die mit Traumatisierungen in Bremen ankommen?

II) Vorkurse und Beschulung an allgemeinbildenden Schulen für geflüchtete Kinder und Jugendliche
6.) In wie vielen Vorkursen werden zurzeit geflüchtete Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet? Wie groß sind die Vorkurse durchschnittlich? Bitte nach Stadtteilen in den beiden Stadtgemeinden, Schulformen und Schulstandorten sowie nach Kindern/Jugendlichen aus Familien und umF aufschlüsseln.
7.) Wie ist das quantitative Verhältnis von Flüchtlingskindern und umF zu Kindern sonstiger ZuwanderInnen in den Vorkursen?
8.) Wie lange müssen Kinder und Jugendliche warten, bis sie einen Platz in einem Vorkurs haben? Falls die Wartezeit länger als drei Monate ist: wie wird für diese Kinder und Jugendlichen die Erfüllung der Schulpflicht sichergestellt?
9.) Wird vor Beginn der Vorkurse die Alphabetisierung der Kinder und Jugendlichen überprüft? Falls ja, welche Informationen hat der Senat über den Alphabetisierungsstand der Kinder und Jugendlichen? Gibt es besondere Maßnahmen zur nachholenden Alphabetisierung?
10.)Beginnen die Vorkurse nur zu Beginn eines Schulhalbjahres? Ist der Einstieg in einen Vorkurs auch unabhängig von den Schulhalbjahren möglich?
11.)Wie lange ist die übliche Verweildauer in den Vorkursen?
12.)Auf welcher Grundlage werden die Kinder und Jugendlichen einer Schulform und -stufe zugewiesen bzw. auf welcher Grundlage wird eine Schullaufbahnempfehlung abgegeben? Findet vor oder nach den Vorkursen eine Lernstandserhebung bei den Kindern und Jugendlichen statt?
13.)Gibt es Schulwechsel im Anschluss an einen Vorkurs, z.B. weil Kinder dann auf ein Gymnasium wechseln? Haben die Gymnasien in Bremen und Bremerhaven Flüchtlingskinder (auch umF) aufgenommen? Wenn ja, wie viele?
14.)Werden die Kinder wohnortnah beschult? Wie viele der Kinder können im Stadtteil ihres Wohnorts beschult werden und wie viele nicht? Können die Kinder nach einem Umzug, z.B. vom ÜWH in eine eigene Wohnung, die Schule wechseln, um weiterhin wohnortnah zur Schule zu gehen? Liegen dem Senat Informationen über Probleme mit langen Schulwegen von Flüchtlingskindern, insbesondere in der Primarstufe, vor?
15.)Wie viele Lehrkräfte unterrichten zurzeit in Vorkursen an Bremer allgemeinbildenden Schulen? Wie viele von diesen haben nur einen befristeten Vertrag? Bitte nach Stadtgemeinden, Schulformen und ggf. Beschäftigungsträgern aufschlüsseln.
16.)Werden Schulen, die Flüchtlingskinder aufnehmen, mit zusätzlichen Mitteln zur weiteren Integration in den Schulalltag im Anschluss ab die Vorkurse ausgestattet? Gibt es zusätzliche Unterstützung für die Sprachförderung im Anschluss an die Vorkurse? Werden die aufnehmenden Schulen mit zusätzlichen SozialarbeiterInnen ausgestattet? Wenn ja, nach welchem Schlüssel werden die Mittel vergeben?

III) Vorkurse und Beschulung durch den berufsbildenden Bereich
17.)Wie viele Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien und umF werden derzeit in wie vielen Vorkursen an berufsbildenden Schulen unterrichtet? Wie groß sind die Vorkurse durchschnittlich? Bitte nach Einrichtungen in Bremerhaven und nach Standorten der Allgemeinen Berufsschule (abs) in Bremen sowie nach Geschlecht und Status (unbegleitet oder mit Familie) aufschlüsseln.
18.)Wie lange müssen Jugendliche warten, bis sie einen Platz in einem Vorkurs haben? Falls die Wartezeit länger als drei Monate ist: wie wird für diese Jugendlichen die Erfüllung der Schulpflicht sichergestellt?
19.)Wird vor Beginn der Vorkurse die Alphabetisierung der Jugendlichen überprüft? Falls ja, welche Informationen hat der Senat über den Alphabetisierungsstand der Jugendlichen? Gibt es besondere Maßnahme zur nachholenden Alphabetisierung?
20.)Beginnen die Vorkurse an den berufsbildenden Schulen nur zu Beginn eines Schulhalbjahres? Ist der Einstieg in einen Vorkurs auch unabhängig von den Schulhalbjahren möglich?
21.)Wie lang ist die übliche Verweildauer in den Vorkursen?
22.)Auf welcher Grundlage wird für die Jugendlichen eine Schullaufbahnempfehlung abgegeben? Findet vor oder nach den Vorkursen eine Lernstandserhebung statt?
23.)Wie ist der weitere Bildungsverlauf im Anschluss an die Vorkurse? Gibt es verschiedene Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen, die von den Jugendlichen angewählt werden können? Wenn ja, in welchen Bildungsgängen verbleiben die Jugendlichen? Bitte nach Bildungsstätten, Bildungsgängen, in Bremen nach Standorten der abs sowie nach Geschlecht der geflüchteten Jugendlichen aufschlüsseln.
24.)Sind im Vorkursangebot der abs berufsvorbereitende Anteile bereits enthalten? Falls ja, in welchem Umfang?
25.) Ist der Wechsel vom Vorkurs einer Schule des berufsbildenden Bereichs an andere Oberstufen möglich? Wenn ja, wie viele jugendliche Flüchtlinge sind in den letzten zwei Jahren von einem Vorkurs einer berufsbildenden Schule an eine andere Schule gewechselt? Bitte nach Stadtgemeinden und Schulformen aufschlüsseln.
26.)Gibt es besondere Maßnahmen zur Vermittlung geflüchteter Jugendlicher in Ausbildungsstellen oder den Arbeitsmarkt im Anschluss an den Besuch einer berufsbildenden Schule? Falls ja, wie ist die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, der Jugendberufsagentur oder den Job-Centern organisiert? Wie ist das gemeinsame Programm mit Handels- und Handwerkskammer ausgestaltet?
27.)Bekommen die Jugendlichen die Fahrtkosten für den Schulweg erstattet? Falls ja, als Sachleistung oder in bar? Werden im Falle einer Sachleistung den Jugendlichen im Gegenzug die Bezüge von Barmitteln gekürzt? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen es zu Problemen beim Schulbesuch kam, weil sich die Jugendlichen die Fahrtkosten nicht leisten konnten?
28.)Wie viele Lehrkräfte unterrichten zurzeit in Vorkursen an berufsbildenden Schulen? Wie viele von diesen haben nur einen befristeten Vertrag? Bitte nach Stadtgemeinden, Schulträgern und ggf. Beschäftigungsträgern aufschlüsseln.
29.)Werden die aufnehmenden berufsbildenden Schulen mit zusätzlichen SozialarbeiterInnen ausgestattet?

IV) Weitere Planung zur Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
30.) In welchen Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden werden zurzeit weitere ÜWH geplant?
31.)Wird bei der Planung von ÜWH berücksichtigt, dass Kindern insbesondere in der Primarstufe eine wohnortnahe Beschulung möglich sein muss? Bekommen benachbarte Schulen frühzeitig Hinweise, dass sie zukünftig mit mehr VorschülerInnen und im Anschluss mit einer steigenden SchülerInnenzahl zu rechnen haben?
32.)An welchen Stellen und zu welchen Zeitpunkten im Schuljahr wird über die Neueinrichtung von Vorkursen beschlossen? Wie lange im Voraus werden Schulen über die Einrichtung von Vorkursen an ihren Einrichtungen informiert?
33.) In der Vorlage L12 /19 der Senatorin für Kinder und Bildung zur Bildungsdeputation am 30.09.2015 wird die Einrichtung einer neuen zentralen Erstbeschulungsmaßnahme für umF angekündigt. Wann soll diese Maßnahme starten? Wird sie das Angebot an den berufsbildenden Schulen ergänzen oder ersetzen? Wie werden die Verzahnung mit den Angeboten an den berufsbildenden Schulen und gymnasialen Oberstufen sowie der nahtlose Übergang in deren Bildungsgänge sichergestellt?
34.)Soll das Vorkursprogramm an den berufsbildenden Schulen ausgeweitet werden? Wird in der Stadt Bremen die Eröffnung von zusätzlichen Standorten der abs geplant? Sollen in Bremerhaven weitere berufsbildende Schulen in das Vorkursprogramm aufgenommen werden?
35.) Im „3. Sofortprogramm zur Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration“, welches der Senat am 15.09.2015 beschlossen hat, ist die Ausdehnung der Vorkursprogramms für das Jahr 2016 vorgesehen. In der vorgenannten Deputationsvorlage werden 77 neue Vorkurse in Aussicht gestellt. Wie ist die voraussichtliche Verteilung dieser Kurse auf die beiden Stadtgemeinden sowie auf den allgemein- und den berufsbildenden Bereich?
36.)Das 3. Sofortprogramm sieht noch für das Jahr 2015 die Schaffung von 18,3 neuen Stellen zur Unterstützung de Schulsekretariate bei der Vorkursorganisation vor. Werden diese Stellen zentral in der Senatorischen Behörde oder dezentral an den Schulen angesiedelt sein? Falls die Stellen direkt bei den Schulen angesiedelt sind, wird es innerhalb der Behörde noch zusätzliches Personal für die Organisation der Vorkurse geben?
37.)Wie viele Stellen wird der Senat für Lehrkräfte der Vorkurse für 2016 neu ausschreiben? Werden die Stellen befristet? wenn ja, für welchen Zeitraum? Wann soll die Ausschreibung erfolgen? Sind die Stellen bei der Senatorin für Kinder und Bildung angesiedelt oder bei externen Beschäftigungsträgern? Falls letzteres der Fall ist, bei welchen?
38.)Wie wird sichergestellt, dass das neue Personal entsprechend qualifiziert ist? Wird beispielsweise ein Zertifikat als Lehrkraft für Deutsch als Fremdsprache (DaF) vorausgesetzt? In der oben genannten Deputationsvorlage wird erwähnt, dass Kriterien bei Stellenausschreibungen verändert werden, um mehr Personal gewinnen zu können. Um welche Kriterien handelt es sich und wie werden diese angepasst?
39.)Andere Bundesländer haben öffentlich überlegt, auch pensionierte LehrerInnen in der aktuellen Situation zu reaktivieren. Gibt es solche Überlegungen auch in Bremen? Wenn ja, wurden bereits pensionierte LehrerInnen reaktiviert und wie viele sollen noch folgen?

Cindi Tuncel, Kristina Vogt und die Fraktion DIE LINKE