Bremer Integrationskonzepte zusammenführen – „Rahmenkonzept für gesellschaftliche Teilhabe und Diversity“ erstellen!

Seit bereits 20 Jahren werden die integrationspolitischen Aufgaben des Landes Bremen in Integrationskonzepten festgehalten. Trotz wechselnder Bezeichnungen und Schwerpunktsetzungen verfolgten sie stets das Ziel, die strategische Ausrichtung der bremischen Integrationspolitik und die daraus resultierenden Maßnahmen im Ist-Zustand zu erfassen, zu verbessern und neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Für die Jahre 2012 – 2015 wurde der „Entwicklungsplan Partizipation und Integra¬tion“ vom Senat beschlossen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Lebenslagen zu fördern, sowie den Ressorts und Stadtgesellschaften in Bremen und Bremerhaven eine konkrete Zielsetzung zu geben.

Ab 2014 stellte die steigende Neuzuwanderung Geflüchteter ganz neue Herausforderungen, die eine dringende und schnelle Lösung in diversen Bereichen des Alltags erforderten, wie zum Beispiel Erstversorgung, Unterbringung, Beschulung von Minderjährigen oder Überwindung sprachlicher Barrieren. Vor diesem Hintergrund und zur Bewältigung der damaligen akuten Herausforderung verabschiedete der Bremer Senat 2016 ein dafür entwickeltes Konzept unter den Namen „In Bremen zuhause“. Die darin beschriebenen Maßnahmen wurden mit vielfältigen Projekten in die Praxis umgesetzt. Diese überwiegend kommunalen Maßnahmen der Stadt Bremen zielten auf die Unterstützung und Integration in den Quartieren, den Erwerb der deutschen Sprache, Angebote zur beruflichen Integration und vieles mehr.

Aufgrund dieser zeitlichen Entwicklung gibt es im Land Bremen gegenwärtig zwei Integrationskonzepte, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, mit unterschiedlichen Ressourcen hinterlegt sind und zum Teil je nach Kommune unterschiedlich ausgerichtet sind. Es stellt sich daher die Frage, ob bei einem Selbstverständnis einer inklusiven Gesellschaft die Trennung in Zuwander*innen, die seit mehreren Generationen in Bremen leben, und in Geflüchtete weiterhin wünschenswert ist.

Im Jahr 2018 stellte der Senat in der „Standortbestimmung Partizipation und Integration im Land Bremen“ letztmalig seine integrationspolitischen Aufgaben und Perspektiven vor. Auch wenn sie einen guten Einblick über begonnene Prozesse, insbesondere durch den Zuzug der Geflüchteten unter Berücksichtigung der bremischen Leitlinien zur gleichberechtigten Teilhabe gibt, so bleibt es offen, wie die Bremische Integrations- und Teilhabepolitik zukünftig inklusiv für alle Zuwanderungsgruppen gedacht werden kann. Dies ist aber von besonderer Bedeutung, da einerseits Geflüchtete nicht dauerhaft Neuzugewanderte bleiben, sondern ebenso Angebote zur dauerhaften und nachhaltigen Partizipation benötigen. Andererseits gibt es auch viele Neuzuwander*innen, die z.B. im Rahmen von Migrationsbewegungen innerhalb der EU („mobile Beschäftigte“) oder durch Familiennachzug nach Bremen und Bremerhaven kommen, die vor einer ähnlichen Situation wie die Zielgruppe der Geflüchteten stehen und Integrationsangebote brauchen. Aus diesem Grund ist es geboten die bisherigen Integrationskonzepte in ein neues „Rahmenkonzept für gesellschaftliche Teilhabe und Diversity“ zusammenzuführen. Äußerst wichtig ist hierbei, dass sowohl Betroffenenperspektiven als auch die Expertise von Migrant*innen und ihren Nachkommen in diesen Prozess eingebunden werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1.    Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, ein „Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe und Diversity“ unter Beteiligung des Bremer Rates für Integration, migrantischen Selbstorganisationen und der Öffentlichkeit zu erstellen. Dabei sollen die bisherigen Leitlinien des „Entwicklungsplans Partizipation und Integration“ und das Integrationskonzept „In Bremen zuhause“ zusammengeführt und die „Standortbestimmung Partizipation und Integration im Land Bremen“ für alle Menschen mit Migrationsgeschichte unabhängig vom Aufenthaltstitel weiterentwickelt werden. Die konkreten Schritte zur Umsetzung des Rahmenkonzepts sollen in den folgenden Handlungsfelder erarbeitet werden:

•    Erwerb der deutschen Sprache
•    Soziale Teilhabe
•    Stärkung der Quartiere mit besonderem Förderungsbedarf
•    Frühkindliche, schulische, außerschulische Bildung und Ausbildung
•    Offene Jugend- und Jugendverbandsarbeit
•    Erwerbstätigkeit und Qualifizierungsmaßnahmen
•    Gesundheit, Pflege und ältere Menschen
•    Inklusion
•    Unterstützung migrantischer Selbstorganisierung
•    Abbau aufenthaltsrechtlicher Hürden
•    Kultur, Sport und Freizeit
•    interkulturelle und diversitygerechter Öffnung der Verwaltung

2.    Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, das „Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe und Diversity“ bis Ende 2020 der Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie der Bremischen Bürgerschaft vorzulegen. Dabei soll nicht nur die Erfassung bestehender Maßnahmen in den Fokus gelegt werden, sondern auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen in den Quartieren dargestellt werden.

Valentina Tuchel, Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE