Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Quartieren und stadtweit – Kriterien für ein Budget zur Finanzierung von Angeboten mit stadtteilübergreifender Bedeutung entwickeln!

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Die hohe Bedeutung der Kinder- und Jugendförderung ist unumstritten. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Entwicklung der Heranwachsenden in unserer Stadt. Neben einer attraktiven Freizeitgestaltung berücksichtigt sie individuelle Lebenslagen und bietet Unterstützung im Alltag. Die Angebote im Stadtteil eröffnen Kindern und Jugendliche Freiräume, um sich auszuprobieren, Ressourcen und Kompetenzen zu entwickeln und demokratische Grundwerte im Alltag zu (er-)leben. Dabei wird auf individuelle Lebenslagen eingegangen und Unterstützung im Alltag geboten. Das stärkt die individuellen, sozialen und kulturellen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, erweitert so ihre Handlungsfähigkeit und Handlungsermächtigung und trägt zur Entwicklung eines stabilen Selbstbewusstseins und von Gemeinschaftsverantwortung bei.

Angesichts des engen Finanzierungsspielraums in Bremen zeigt sich in der Praxis, dass trotz der deutlichen Erhöhung der Haushaltsmittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OJA) in den letzten vier Jahren die Budgets der Controllingausschüsse in den Stadtteilen an ihre Grenzen stoßen. Einerseits decken die Aufwüchse bei den Stadtteilbudgets die Tariferhöhungen der Beschäftigten nicht ab. Andererseits erweist sich die überregionale Anziehungskraft einiger Angebote als ein Grund. Diese attraktiven Angebote werden von Jugendlichen aus dem gesamten Stadtgebiet oder aus mehreren Stadtteilen wahrgenommen, jedoch übersteigt der Mittelbedarf die Möglichkeiten der jeweiligen Budgets der Controlling-Ausschüsse in den einzelnen Beiratsgebieten für die Stadtteile, in denen die Angebote ihren Standort haben. Dementsprechend fordert bereits das 2015 von der Bürgerschaft beschlossene „Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit“ die Einstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für stadtteilübergreifende und stadtzentrale Angebote der Jugendarbeit.

Um die Handlungsspielräume der Controllingausschüsse im Quartier zu erweitern und die Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Quartier umzusetzen, bedarf es eines neuen zusätzlichen Budgets für Angebote von stadtteilübergreifender Bedeutung. Ein zusätzliches Budget „stadtteilübergreifende Mittel“ könnte Controllingausschüsse in Zukunft entlasten und freie Ressourcen für andere Angebote im Stadtteil schaffen. Im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen ist dieser zusätzliche Haushaltstitel zu schaffen, jedoch sind im Vorfeld wichtige Detailfragen zu klären. Zum einen ist zu klären, unter welcher Maßgabe Angebote als „stadtteilübergreifend“ gelten sollen. Zum anderen muss geklärt werden, wie eine Benachteiligung der Stadtteile gegenüber den Stadtteilen, die ein stadtzentrales Angebot aufweisen, vermieden werden kann.

Die Aufteilung der Senatsressorts in der 19. Legislaturperiode in Soziales/Jugend und Kinder/Bildung führte darüber hinaus zu einer teils unterschiedlichen Handhabung in der Bewilligung von Angeboten, die sich an Kinder unter 12 Jahren richten. Hierfür ist eine einheitliche

Klärung über die Förderung von Angeboten, die sich an Kinder wendet, herbei zu führen.

Der Prozess zur Klärung dieser maßgeblichen Fragestellungen für die Neuordnung der finanziellen Mittel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit muss schnellstmöglich vor den Haushaltsberatungen initiiert werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird beauftragt sicherzustellen, dass der Jugendhilfeausschuss kurzfristig eine Unterarbeitsgruppe gründet, deren Aufgabe es ist, Kriterien aufzustellen, nach denen in Zukunft die Zuordnung in stadtteilübergreifende Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgen kann.

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. darzustellen, wie eine Benachteiligung einiger Stadtteile durch die Separierung der stadtteilübergreifenden Angebote vermieden werden kann- insbesondere jener Stadtteile ohne stadtzentrale Angebote;
  2. eine einheitliche Förderrichtlinie vorzulegen, die eine Erweiterung der Kernzielgruppe auf Kinder unter 12 Jahren vorsieht und damit eine Förderung von Angeboten für Jüngere sichert;
  3. der Deputation für Soziales, Jugend und Integration und dem Jugendhilfeausschuss bis Februar 2020 die Ergebnisse vorzulegen.

Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Solveig Eschen, Björn Fecker und Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Petra Krümpfer, Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis und Fraktion der LINKEN