Die Häuser der Familie – auf dem Weg in die Zukunft

LeonidakisTuncelSoziales

In der Stadtgemeinde Bremen gibt es, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, insgesamt elf Häuser der Familie, die als Einrichtungen des Amtes für Soziale Dienste eine herausragende Rolle in der präventiven Familienarbeit einnehmen.

In den Häusern erhalten (werdende) Eltern vielseitige Angebote und Beratungen, die die Familiensituation unterstützen, stabilisieren oder erleichtern sollen. Die Angebote richten sich an alle Familien, insbesondere auch an Einelternfamilien, im Stadtteil. Die Hilfestellungen richten sich nach den Ratsuchenden und erreichen dadurch eine große Zielgruppe. So werden Kurse oder Gruppentreffs z.B. speziell an junge Mütter adressiert oder richten sich ausschließlich an Väter. Familien mit Zuwanderungs- und Fluchtbiografie werden durch Kurse oder Beratungen, unter Berücksichtigung der Sprachbarrieren, gezielt angesprochen und mittels niedrigschwelliger Angebote beim Ankommen im Wohnquartier unterstützt. Die „Wegweiserberatung“ umfasst eine Vielzahl an Themen und Fragestellungen, die die Organisation des Familienalltags betrifft, und stellt sich auch schwierigen Themen wie häuslicher Gewalt oder Trennungs- und Scheidungsabsichten.

Im Mittelpunkt stehen also die Eltern, die bei der Bewältigung des Erziehungsauftrages unterstützt werden. Das gelingt durch die kontinuierliche Einbeziehung der Kinder. Eltern-Kind-Gruppen, Spielkreise, Großelterntreffs, Selbsthilfegruppen, Ausflüge, Stadtteilfeste und Freizeiten ermöglichen die Einbindung der gesamten Familie und bewirken durch den Austausch, die Begegnung und das Miteinander die Stärkung der Familie. Die Häuser der Familie sind sprichwörtlich der präventive Arm des Jugendamtes.

Mit Beginn der Pandemie und des Lockdown wurden wichtige Eckpfeiler des Familienalltags, wie der regelmäßige KiTa- oder Schulbesuch, plötzlich ausgesetzt. Auch die Angebote der Häuser der Familie mussten geschlossen werden. Die langjährige Beziehungsarbeit und die Anbindung der Familien an die Häuser der Familien drohten abzureißen. Auch  während des Lockdowns light im November und des Lockdowns ab Dezember können Angebote und Beratungen nur in sehr begrenztem Umfang stattfinden. Kontakt kann, wenn überhaupt, nur mit sehr viel persönlichem Einsatz der Mitarbeiter*innen der Häuser aufrechterhalten werden. Der Einsatz von Neuen Medien, um Angebote digital anzukündigen oder durchzuführen, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen kaum in Erwägung gezogen. Denn auch die technischen Voraussetzungen dafür fehlen in den meisten Häusern.

Die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung der Arbeit der Häuser der Familie ist spätestens seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Thema. Die selbstverständliche und alltägliche Erreichbarkeit der Familien durch Smartphones, Tablets oder Internetseiten bietet eine große Chance für die Kontaktaufnahme und -pflege. Neben der Frage, inwiefern sich also die Arbeit der Häuser der Familie digitalisieren könnte und sollte, stellt sich gleichzeitig aber auch die Frage, welche personelle und technische Ausstattung grundsätzlich notwendig ist, um den vielfältigen Aufgaben der präventiven Familienarbeit zukünftig nachkommen zu können. Denn gerade während der Pandemie zeigt sich, wie belastend die Einschränkungen für Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Familienmitglieder sein können. Dies aufzufangen wird auch über die Pandemiezeit hinaus eine große Aufgabe bleiben. Der präventiven Familienarbeit kommt daher weiterhin eine sehr hohe Bedeutung zu.

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Aufgaben werden durch die Häuser der Familie abgedeckt, und wie bewertet der Senat diese Tätigkeiten im Hinblick auf die präventive Familienarbeit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Quartieren?
  2. Welche Rolle kommt den Häusern der Familie insbesondere bei der Arbeit mit geflüchteten Familien im Stadtteil zu? Wie bewertet der Senat diese Arbeit im Hinblick auf den Integrationsprozess?
  3. Welche Fachkonzeption liegt der Arbeit der Häuser der Familie zugrunde? Wie bewertet der Senat den Bedarf, diese fortzuschreiben und welche Schritte sind dafür ggf. eingeleitet worden?
  4. Welchen Stellenwert misst der Senat den Häusern der Familie als präventive Säule des Jugendamtes zu und welches Potenzial sieht der Senat, um Familienbildung und Kinderschutz in den Stadtteilen zukünftig zu stärken und weiterzuentwickeln?
  5. Inwiefern sind die Häuser der Familie in den Prozess „Jugendamt weiterentwickeln“ (JuWe) einbezogen? Welche Chancen ergeben sich aus diesem Prozess heraus für die zukünftige Verzahnung zwischen den Häusern der Familie und dem Sozialdienst Junge Menschen?
  6. Welche Optionen sieht der Senat, den Ausbau der Sozialraumkoordination und Sozialraumorientierung durch JuWe unter Einbeziehung der Häuser der Familie zu stärken? Welche Aufgabenstellungen würden damit für die Häuser der Familie einhergehen?
  7. Welche Chancen bietet JuWe für den Ausbau von weiteren präventiven Mikroprojekten, die durch die Häuser der Familie angeboten werden sollen?
  8. Welche Optionen sieht der Senat, die technische Ausstattung der Häuser (Computer, Kameras, WLAN etc.) voran zu bringen, um die Digitalisierung der Angebote zu ermöglichen? Welche Überlegungen gibt es für die Verteilung der Hardware auf die Häuser der Familie? Wie stellt der Senat die Fortbildung der Mitarbeiter*innen hinsichtlich der Anwendung der digitalen Programme und Endgeräte sicher?
  9. Welche Planungen verfolgt der Senat, um aktuell und zukünftig digitale Meetings durch die Häuser der Familie abhalten zu können?
  10. Welche Chancen sieht der Senat darin, digitale Angebote als Ergänzung zu den bestehenden in die konzeptionelle Arbeit der Häuser der Familie –  vor dem Hintergrund der Pandemie und darüber hinaus – aufzunehmen? Welche Risiken bestehen aus Sicht des Senats, die Angebote teilweise zu digitalisieren?
  11. Mit welchem Stundenumfang sind die Mitarbeiter*innen in den Häusern beschäftigt, welche Vergütung erhalten sie und wie viele Honorarkräfte werden zusätzlich beschäftigt?
  12. Wem obliegt die Leitung und Fachaufsicht der Häuser der Familie? In welchem Stundenumfang sind die Leitungen für die Häuser, neben ihren anderen Aufgaben, tätig? Wem obliegt die Fachaufsicht für die Honorarkräfte?
  13. Wie bewertet der Senat die Arbeitsverteilung zwischen den Referatsleitungen und den unmittelbar vor Ort arbeitenden Mitarbeiter*innen der Häuser der Familie? Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Verantwortungsbereiche zukünftig an die Mitarbeiter*innen der Häuser zu übertragen und welche Voraussetzungen müssten dafür geschaffen werden?
  14. Welche Qualifikationen weisen Honorarkräfte vor? Wie bewertet der Senat den Bedarf, die Honorarrichtlinie erstmalig nach der Euro-Umstellung im Jahr 2002 anzuheben?
  15. In welcher Höhe stehen den Häusern der Familie Projektmittel zur Verfügung, um ihre Arbeit durchzuführen (bitte getrennt nach den Häusern aufschlüsseln)?
  16. Welche Funktion und Bedeutung haben der Freundeskreis der Häuser der Familie oder andere Fördervereine der Häuser? Wie bewertet der Senat dieses Konstrukt?

Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Solveig Eschen, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Birgitt Pfeiffer, Petra Krümpfer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel und Fraktion DIE LINKE