Abschiebungen im zweiten Halbjahr 2025
Die Linke erfragt regelmäßig Zahlen zu Abschiebungen, Abschiebehaft und Abschiebepraktiken in Bremen. Die seit 2011 erstmals rücklaufenden Zahlen der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden korrespondieren mit immer höheren Zahlen derjenigen, die abgeschoben werden. (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken, Drs. 21/4644). Nur etwa 13 Prozent der in Deutschland Schutzsuchenden hat einen unsicheren [CH1.1] Aufenthaltsstatus.
Berichte aus dem Abschiebegewahrsam, aus der Abschiebebegleitung und Berichte aus der Rechtspraxis deuten bundesweit auf einen Anstieg von Gewaltmitteln im Vorfeld und während Abschiebungen hin. Da auch Angehörige von ethnischen und sexuellen Minderheiten vor Verfolgung in Deutschland Schutz suchen und die Innensenatorin durch die Erlasse zur Rückführung von queeren Menschen und zur Rückführung von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den Balkan hier Transparenz herstellt, fragen wir auch nach diesen betroffenen Personengruppen. Die Erlasse gelten im Fall der queeren Menschen für alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, so dass diese Informationen auch für sogenannte Dublin-Fälle erfragt wird. Da im Berichtszeitraum der vergangenen Anfrage nur wenige bzw. keine Fälle erfasst wurden, fragen wir nun, wie die Informationenweitergabe vom Aufnahme- und Umverteilungsverfahren bis zur Information der Innensenatorin im Abschiebefall ausgestaltet ist.
Auch soll erfasst werden, wer abgeschoben wird, wie viele Minderjährige abgeschoben werden und wie viele Menschen bereits seit Langem ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Da sowohl Zeitpunkt der Einreise als auch der Rückführung im AZR vermerkt werden, sollte eine Beantwortung möglich sein.
Die Zahl der Abschiebungen ist bundesweit zuletzt um 13,5 Prozent gestiegen, unter anderem haben sich auch Abschiebungen nach Russland und in die Türkei verdoppelt. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 3.628 Minderjährige abgeschoben. Diese starken Steigerungen sind Ausdruck einer immer härteren Abschiebepolitik. Entsprechend überrascht es nicht, dass ein Großteil der nicht vollzogenen Abschiebungen nach Übergabe an die Bundespolizei durch die mutige Entscheidung von Pilot*innen gestoppt wurden, die keine Abschiebungen in Linienflügen durchführen wollten. Auf ein gewaltsames Vorgehen bei Abschiebungen deutet auch der gestiegene Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. 2023 setzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während Abschiebungen in 1040 Fällen Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln und sogenannte Bodycuffs ein (2022: 800, 2021: 716). Die Gewaltanwendungen sind inzwischen deutlich höher, so wurden 2025 1.663 Anwendungen von sogenannten „Hilfsmitteln körperlicher Gewalt“ eingesetzt, eine Steigerung um knapp 40 Prozent. Am häufigsten wurden Menschen bei Abschiebungen in afrikanische Staaten gefesselt, hier werden teilweise zwei von drei Personen gefesselt. Der massive Personal- und Sachaufwand kostet entsprechend viel. Allein die Abschiebung von Menschen in die Hände des Taliban-Regimes am 18. Juli vergangenen Jahres kostete knapp 600.000 Euro.
Wir setzen mit dieser Anfrage die Dokumentation von Abschiebungen aus Bremen fort (zuletzt Drucksache 21/1357). Die Fragen zur Dokumentation in Abschiebehaft wurden angepasst, um jede Kollision mit der ärztlichen Schweigepflicht auszuschließen. Die Zahl der Abschiebungen stieg auch im ersten Halbjahr 2025 beträchtlich, ohne dass dies mit einer höheren Zahl von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung zu erklären wäre.
In dieser Anfrage wurden Fragen zur Beantragung einstweiliger Freiheitsentziehungen und Verhaftungen bei Terminen beim Migrationsamt erweitert. Es ist nicht im Sinne der Bremischen Migrationspolitik, Menschen von der Wahrnehmung von Terminen im Migrationsamt abzuhalten, in dem sie stets fürchten müssen, bei der Wahrnehmung von Terminen verhaftet zu werden. Dieses Nicht-Erscheinen kann dann diesen Menschen zu Nachteil ausgelegt werden.
Es gilt weiterhin: Abschiebungen lösen keine Probleme. Abschiebungen erhöhen nicht die Sicherheit. Abschiebungen bauen keine Wohnungen. Abschiebungen schaffen keine Kitaplätze. Abschiebungen stellen keine Lehrerinnen und Lehrer ein. Abschiebungen verbessern keine Arbeitsbedingungen in Kliniken und sichern keine Renten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Alle Fragen beziehen sich auf das zweite Halbjahr 2025, soweit nicht anders aufgeführt:
- Wie viele Abschiebungen gab es aus Bremen (bitte auch im Folgenden nach aufschlüsseln)?
- Wie viele Abschiebungen gab es in welche Zielländer?
- Welche Staatsangehörigkeiten, welches Alter und Geschlecht hatten die Betroffenen, welche waren Angehörige einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit und wie lange hielten sie sich jeweils in Deutschland auf (bitte so aufschlüsseln, dass alle Merkmale einer Person dieser zugeordnet werden können)?
- Welche Abschiebewege wurden gewählt, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg (bitte auch die jeweiligen Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen sowie Fluggesellschaften angeben und genau aufschlüsseln)?
- Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeiten und Angehörigkeit zu einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit differenzieren und die Aufenthaltsdauer in Deutschland angeben)?
- Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung gab es (bitte nach Zielstaaten, Geschlecht, Alter, Angehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit und Staatsangehörigkeit differenzieren)?
- Wie sind die Erhebung der im Rahmen der Erlasse e20-05-01 und e 0-08-01 relevanten Daten geregelt?
- welche Vereinbarung gibt es zwischen SIS und SJAS und ggf. dritten Stellen?
- wie werden die Daten weitergegeben, gespeichert und schließlich im Rahmen der Abschiebevorbereitungen abgerufen?
- Wie viele Abschiebungen in der Zuständigkeit anderer Länder oder des Bundes wurden mit Amtshilfe Bremens ausgeführt, wie viele über den Flughafen Bremen, wie viele über andere Wege (bitte auflisten)?
- Wie viele Menschen wurden aus Bremen im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland, oder über andere Flughäfen Deutschlands oder von Mitgliedsstaaten der EU abgeschoben oder in andere EU-Staaten überstellt (bitte Staatsangehörigkeit, Zielland, Alter und Geschlecht angeben)?
- Wie hoch waren die Kosten jeweils für die Flüge und sonstige Wege der Abschiebung oder Überstellung und welcher Anteil wurde vom Bund oder europäischen Stellen übernommen (bitte so genau wie möglich aufschlüsseln)?
- Wie viele Abschiebungen erfolgten
- unbegleitet?
- in Begleitung von Beamt*innen der Bremer Polizei oder anderer Länderbehörden?
- in Begleitung der Bundespolizei?
- in Begleitung von Sicherheitskräften der jeweiligen Zielstaaten?
- in Begleitung von Sicherheitskräften von Fluggesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen)?
- Gab es Abschiebungen von Personen in laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahren oder entgegen anders lautender Behördenentscheidungen und wenn ja, durch welche Stelle wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen und in welches Land wurden sie abgeschoben (bitte unter Angabe des Monats, des Ziellandes, Staatsangehörigkeit und Alter beantworten)?
- Wie oft wurden je bei Abschiebungen körperliche Gewalt (unmittelbarer Zwang), Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, oder Waffen eingesetzt, welche Mittel oder Waffen waren dies, welche Staatsangehörigkeit, welches Alter und welches Geschlecht hatten die Betroffenen und in welche (Ziel-)Staaten wurden sie abgeschoben (bitte nach Halbjahren differenzieren)?
- Wie viele Personen haben Bremen mit einer finanziellen Förderung durch das Land oder den Bund (bitte differenzieren) verlassen und welchen Aufenthaltsstatus hatten die Betroffenen vor der Ausreise (bitte nach Monaten differenzieren und bei Duldungen den Grund angeben)?
- Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils differenzieren) hielten sich zum 31.12.2025 in Bremen auf, und welche waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen (bitte in absoluten und relativen Zahlen und nach Stadtgemeinde auflisten und auch hier Anteil Geduldeter angeben)?
- Wie viele Menschen waren zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung oder versuchten Abschiebung, Überstellung oder versuchten Überstellung in psychotherapeutischer (bitte nach Jahren unter Angabe des Alters, des Geschlechts, der Aufenthaltsdauer in Deutschland und das Zielland der (versuchten) Maßnahme aufschlüsseln)?
- Wie viele Abschiebungen oder Zurückführungen bzw. versuchte Abschiebungen und Rückführungen wurden direkt aus psychiatrischen Einrichtungen (einschließlich Maßregelvollzug) unternommen?
- Wie viele dieser Menschen waren u.a. wegen Eigengefährdung in der Einrichtung, wie viele wegen Suizidgefahr?
- Bei wie vielen Bestand zum Zeitpunkt der (versuchten) Abschiebung eine Suizidgefahr?
- Nach welchen Vorgaben wird bei einer glaubhaften Suizidabsicht die Abschiebung entweder abgebrochen oder weitere Maßnahmen durchgeführt (bitte auflisten, beispielsweise Ganzkörperfesselung durch „body-cuff“)?
- Wie viele Menschen wurden aus einer nicht unter Frage 13 erfragten gesundheitlichen, pflegerischen oder medizinischen Einrichtung abgeschoben oder überstellt (bitte nach Jahren unter Angabe der Art der Einrichtung, des Alters, des Geschlechts, der Aufenthaltsdauer in Deutschland und das Zielland der (versuchten) Maßnahme aufschlüsseln)?
- Wie viele Abschiebungen wurden direkt aus der Strafhaft vollzogen?
- Wie lange lebten die Betroffenen jeweils in Deutschland und wie alt waren sie?
- Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten die Betroffenen und in welches Zielland wurden sie abgeschoben?
- Wie viele waren Angehörige einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit?
- Wie viele der Abgeschobenen wurden zuvor in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt, wie viele von ihnen wegen Fluchtgefahr (bitte begründen, weshalb jeweils eine Fluchtgefahr festgestellt wurde)?
- Wie viele Anträge auf freiheitsentziehende Maßnahmen (Abschiebehaft, Abschiebegewahrsam usw., folgend „Abschiebehaft“) wurden durch welche Organisationseinheit gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
- Wie viele Menschen wurden in Abschiebehaft genommen, welche Staatsangehörigkeit hatten sie und in welches Zielland sollten sie abgeschoben werden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
- Welches Geschlecht und Alter hatten die Betroffenen, wie lange lebten sie in Deutschland und wie viele waren Angehörige einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit?
- Wie viele von Ihnen wurden tatsächlich abgeschoben (bitte zu einzelnen Fällen zuordbar darstellen)?
- Wie lang war die mediane, wie lange die durchschnittliche Haftdauer?
- Wie viele Menschen waren länger als zwei Wochen inhaftiert (bitte Länge für jeden Fall einzeln auflisten)?
- Wie viele Menschen waren allein inhaftiert und jeweils über welche Dauer?
- Welche Verfahren gibt es, wenn Gefangene psychische oder entzugsbedingte gesundheitliche Probleme geltend machen, die unter der Schwelle der akuten Eigen- oder Fremdgefährdung liegen?
- Werden geäußerte Absichten zur Selbstverletzung oder Suizid schriftlich dokumentiert?
- Werden ärztliche Befunde und Behandlungen systematisch und schriftlich dokumentiert, auch in den Fällen der Frage 16g?
- Wie häufig wurden akute Suizidgedanken dokumentiert, welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
- Wie viele Menschen aus anderen Bundesländern wurden im Rahmen der Amtshilfe in Abschiebehaft genommen?
- Wie viele unangekündigte Kontrollen gab es durch das Migrationsamt bei Unterkünften, wie viele auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, wie viele wegen Gefahr im Vollzug und wie viele ohne oder mit einer anderen Rechtsgrundlage (bitte unter Angabe der Gefahr beantworten und nach Monaten aufschlüsseln)?
- In wie vielen Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt und in wie vielen von diesen Fällen wurde die Abschiebehaft durch das zuständige Gericht beendet?
- In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen vor einer Entscheidung durch das Amtsgericht aus der Abschiebehaft entlassen oder abgeschoben (bitte je getrennt darstellen)?
- Wie viele Anträge auf Anordnung einer einstweiligen Freiheitsentziehung wurden gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
- Bei wie vielen wurde die Anordnung durch eine Festnahme im Migrationsamt vollstreckt?
- In wie vielen Fällen hatten die Betroffenen bereits vor der Stellung des Haftantrags einen Termin beim Migrationsamt und in wie vielen Fällen wurde ein Termin erst nach einer erwirkten Haftanordnung eingerichtet?
- Wurde die Festnahme den Betroffenen angekündigt? Wenn nein, welcher Zweck des Termins wurde den Betroffenen jeweils mitgeteilt?
- Wie viele der Festgenommenen wurden anschließend in Abschiebehaft genommen?
- Bei wie vielen der Festgenommenen sah das Gericht keine Grundlage für eine Abschiebehaft?
- Welche Abteilung stellte die Anträge?
- Seit wann werden Menschen auf diese Weise im Migrationsamt festgenommen?
- Weshalb wurde durch wen diese Vorgehensweise veranlasst?
