Status quo und Perspektiven von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten

Die gesellschaftliche Bedeutung von Sport und Bewegung ist unumstritten. Sport fördert die Gesundheit, die gesellschaftliche Integration und Inklusion, demokratische Werte, die Identifikation mit dem lokalen Gemeinwesen, soziales Verhalten, individuelle Resilienz und vieles mehr. Sport leistet somit höchst wichtige Beiträge für das gesellschaftliche Zusammenleben. Eine sportliche Stadt ist eine gesunde und soziale Stadt.

Sportstätten und Bewegungsräume, wie zum Beispiel Sporthallen, Sportplätze, Laufstrecken und offene Grünflächen, sind die infrastrukturelle Voraussetzung für die Ausübung von sportlichen Aktivitäten. Ein stadtweites und quartiernahes Angebot von offenen Bewegungsräumen und ausreichend verfügbaren, baulich gut ausgestatteten und barrierefreien Sportstätten in kommunaler oder vereinseigener Trägerschaft verstehen wir daher als Teil der Daseinsvorsorge und als wertvollen Baustein für eine nachhaltige und soziale städtebauliche Entwicklung.

Mit dem Sportentwicklungsplan der Stadtgemeinde Bremen und der Bürger-schaftsinitiative für die Entwicklung eines Aktionsplans für die Zukunft des Sports im Land Bremen sind hierfür wichtige Grundlagen und Leitlinien für Bremen und Bremerhaven erstellt worden. Zwei zentrale Elemente darin sind zum einen eine verstärkte Einrichtung und Optimierung von offen zugängli-chen Spiel- und Bewegungsräumen in allen Stadtteilen und Quartieren und zum anderen eine Sanierung der kommunalen und vereinseigenen Sporthallen. Hierbei müssen energetische Sanierungsbedarfe und Bedarfe der Barrie-refreiheit dringend eine umfassende Beachtung finden. Das im Herbst 2021 in der Sportdeputation vorgestellte Rahmenkonzept zur Entwicklung und Umset-zung des Landesaktionsplans fasst erste Maßnahmen zusammen, skizziert den weiteren Weg und formuliert übergeordnete Ziele. Sport soll im Land Bremen ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens sein und zum modernen, urbanen Bild gehören. Für alle Bremer:innen und Bremerhavener:innen soll die Möglichkeit zum Sporttreiben bestehen – organisiert oder frei wählbar, niedrigschwellig, flächendeckend, abwechslungsreich und wohnortnah.

Klar ist, sowohl der flächendeckende Ausbau von quartiersnahen Sportstätten und Bewegungsräumen als auch die bauliche und energetische Sanierung der kommunalen und vereinseigenen Sporthallen sind in ihrer Gesamtheit nicht von heute auf morgen umzusetzen. Beides sind jedoch Aufgaben, derer wir uns mit fortwährender Aufmerksamkeit, Entschlossenheit und Ausdauer widmen müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Zwischen welchen Arten von kommunalen und vereinseigenen Sportstät-ten und Bewegungsräumen, verstanden als Räume, die der Ausübung von selbst- oder institutionell organisierten Sport- und Bewegungsaktivitäten dienen, unterscheidet der Senat im Land Bremen? In welcher Trägerschaft und gegebenenfalls genauen Verwaltungszuständigkeit befinden sich die-se jeweils? 2. Nach welchen Kriterien bemisst der Senat die Versorgung der Bremischen Bevölkerung mit diesen unterschiedlichen Sportstätten und Bewegungs-räumen, wenn man eine stadtteil- oder quartiersbezogene Betrachtungs-weise einnimmt? In welcher Form werden inklusive Indikatoren berücksichtigt? Welche Stadtteile in Bremen und Bremerhaven sind demnach gegenwärtig überdurchschnittlich, durchschnittlich und unterdurchschnittlich mit Sportstätten und Bewegungsräumen versorgt?
3. Mit welchen übergreifenden Ansätzen und Maßnahmen wird gegenwärtig darauf hingewirkt, dass flächendeckend allen Bremer:innen und Bremer-havener:innen quartiersnahe infrastrukturelle Möglichkeiten zum vielfältigen Sporttreiben zur Verfügung stehen und bestehende Unterversorgun-gen perspektivisch behoben werden? Welche Maßnahmen sind darüber hinaus im Sinne dieses Ziels sinnvoll?
4. Wie wird speziell der Ausbau und die Optimierung von offen zugänglichen Spiel- und Bewegungsräumen (wie zum Beispiel Grünflächen, Bolzplätzen, Laufstrecken) sowohl in Bestandsquartieren als auch in neuen Wohnquartieren in Bremen und Bremerhaven derzeit gefördert, und welche weiteren Maßnahmen sind im Rahmen der Erstellung des Landesaktions-plans Sport geplant?
5. Wie werden Beiräte, ortsansässige Vereine und der Landessportbund derzeit in den quartiersnahen Ausbau von offen zugänglichen Spiel- und Be-wegungsräumen und anderen Arten von Sportstätten einbezogen? Welche Form der Zusammenarbeit hält der Senat darüber hinaus gegebenenfalls für sinnvoll?
6. Welche Relevanz hat die Barrierefreiheit von Sportstätten und Bewegungsräumen im Land Bremen aus der Sicht des Senats?
7. Welche allgemeinen Grund- und Leitsätze sowie Standardanforderungen der Barrierefreiheit von Sportstätten und Bewegungsräumen sind dem Senat bekannt, und gibt es dementsprechend bereits spezifische Planungshilfen?
8. Inwieweit ist der Zustand der Barrierefreiheit aller Sportstätten und Bewegungsräume im Land Bremen bereits systematisch erhoben, und wie bewertet der Senat darauf basierend den Zustand der Barrierefreiheit von Sportstätten und Bewegungsräumen im Land Bremen mit Blick auf ver-schiedene Gruppen von Menschen mit Behinderung und ihren jeweiligen Bedürfnissen?
9. Für welche kommunalen Sporthallen im Land Bremen liegen aktuelle Untersuchungen (aus den letzten fünf Jahren)
a) zum baulichen Sanierungsbedarf,
b) zum energetischen Sanierungsbedarf,
c) zum Zustand der Barrierefreiheit und entsprechenden Umgestal-tungsbedarfen vor?
10. Inwieweit wurde für die kommunalen Sporthallen bereits eine Priorisierung der notwendigen baulichen und energetischen Sanierungsmaßnah-men vorgenommen? Wer ist an der Erstellung dieser Priorisierung betei-ligt, und nach welchen Kriterien erfolgt sie?
11. Gibt es für die kommunalen Sporthallen auch bereits eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit? Wer ist gegebenenfalls an der Erstellung dieser Priorisierung beteiligt, und nach welchen Kriterien erfolgt sie?
12. Für welche vereinseigenen Sporthallen im Land Bremen liegen aktuelle Untersuchungen (aus den letzten fünf Jahren)
a) zum baulichen Sanierungsbedarf,
b) zum energetischen Sanierungsbedarf,
c) zum Zustand der Barrierefreiheit und entsprechenden Umgestal-tungsbedarfen vor?
13. Wie werden Vereine derzeit dabei unterstützt, diesen verschiedenen Be-darfen an ihren Sporthallen angemessen zu begegnen?
14. Auf welchen kommunalen und vereinseigenen Sporthallen und Gebäuden befinden sich derzeit Photovoltaikanlagen?
15. Welche Sporthallen werden darüber hinaus grundsätzlich als geeignet für den Aufbau von Photovoltaikanlagen bewertet?
16. Inwieweit wird die Durchführung von baulichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen an Sporthallen gegenwärtig automatisch mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit verknüpft? Falls dies bisher nicht der Fall ist, für wie sinnvoll hält der Senat eine solche Verknüpfung, und wie könnte in Zukunft darauf hingewirkt werden?
17. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Ziel Sicherstellung eines stadtweiten Angebots quartiersnaher Sportinfrastruktur konzeptionell stärker mit der notwendigen Durchführung von baulichen und energetischen Sa-nierungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu verknüpfen?
18. Aus welchen Mitteln wurden bauliche und energetische Sanierungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Sporthallen, Sportplätzen und ergänzenden Gebäuden auf Sportplätzen in den letzten zehn Jahren finanziert? (Bitte überblicksartig für solche in kommunaler und vereinseigener Trägerschaft und für Bremen und Bremerhaven.)
19. Inwieweit konnten in den vergangenen zehn Jahren Drittmittel, zum Beispiel aus Förderprogrammen des Bundes, zur Finanzierung von baulichen und energetischen Sanierungen an kommunalen und vereinseigenen Sporthallen und zur Verbesserung ihrer Barrierefreiheit genutzt werden?
a) In welcher Höhe konnten solche Drittmittel eingeworben werden?
b) Wie hoch war der Anteil abgelehnter Anträge, und was waren gege-benenfalls die Gründe für Ablehnungen?
c) Wie informiert sich der Senat über infrage kommende Förderpro-gramme, und (wie) werden relevante Informationen an die Vereine weitergegeben?
d) Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Ausstattung der hierfür zuständigen Verwaltungsstelle hinsichtlich des Anspruchs, die Drittmittelakquise im wünschenswerten Ausmaß und mit der notwendigen Qualifizierung zu betreiben?
20. Plant der Senat, die Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sporthallen in die „fastlane“ der Maßnahme aus der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ zu integrieren als Teil der Maßnahme „energetische Sanierung öffentlicher Gebäude“? Wenn ja, wie und in welchem Umfang?
21. Wie könnten alternativ oder ergänzend dazu Programme ausgestaltet werden, die Vereine und andere Sporthallenbetreiber bei der Sanierung ihrer Sporthallen, bei der Behebung von Kleinstreparaturen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und bei der Bewältigung der krisenbedingt gestiegenen Energiekosten im Zusammenspiel mit Energiesparmaßnahmen finanziell unterstützen? Wie bewertet der Senat den Nutzen solcher Programme mit Blick auf die Ziele, den Vereinssport zu fördern, Energiekos-ten und CO2 einzusparen und ein stadtweites Angebot quartiersnaher Sportinfrastruktur sicherzustellen?

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Elombo Bolayela, Birgitt Pfeiffer, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Mustafa Öztürk, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen