Verbot der rechtsradikalen Gruppierung „Graue Wölfe“?

Wir fragen den Senat:

1. Welche Gruppierungen und Einrichtungen im Land Bremen rechnet der Senat den rechtsradikalen „Grauen Wölfen“/Ülkücü-Bewegung zu und wie wird ihr Personenpotential jeweils eingeschätzt?
2. Welche rechtlichen Spielräume im eigenen Zuständigkeitsbereich sieht der Senat, abgesehen von geheimdienstlichen Maßnahmen, um die Aktivitäten und den Einfluss der „Grauen Wölfe“ einzuschränken und zu unterbinden?
3. Wird sich der Senat auf Bundesebene (zum Beispiel im Rahmen der Innenministerkonferenz) für ein bundesweites Verbot der „Grauen Wölfe“ einsetzen?

Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE