Badespaß für Alle - Teilhabe durch faire Eintrittspreise!

Im bundesweiten Vergleich sind die Eintrittspreise der Bremer Frei- und Hallenbäder nicht günstig, wie ein aktueller Vergleich der Eintrittspreise (Tagesticket) in den 20 einwohnerstärksten deutschen Städten ergab. Die Eintrittspreise für Bremer Hallenbäder (4,70 €) sind leicht überdurchschnittlich (Durchschnitt: 4,55 Euro). Immerhin acht Städte haben mit Eintrittspreisen von 4 Euro oder weniger deutlich günstigere Preise. Die Eintrittspreise für Bremer Freibäder (4,50 Euro) liegen ebenfalls etwas oberhalb des Durchschnitts (4,07 Euro). In 11 Städten sind die Eintrittspreise ins Freibad mit vier Euro oder weniger deutlich günstiger als in Bremen.

Im Gegensatz zu den nur leicht überdurchschnittlichen „normalen“ Eintrittspreisen sind die vergünstigten Bremer Eintrittskarten außerordentlich teuer. Der vergünstigte Eintritt für Schüler*innen (ab 16 Jahre), Student*innen, Arbeitslose, ALG-II-Empfänger*innen und Schwerbehinderte kostet in Bremen fürs Hallenbad 4,20 Euro – das ist der zweitteuerste Eintrittspreis im Vergleich, 18 Städte haben niedrigere Eintrittspreise. Im Durchschnitt der 20 Städte kostet der vergünstigte Eintritt 3,06 Euro. Selbst die in Bremen nach Altersstufen gestaffelten Eintrittspreise für Kinder (1-11 Jahre) mit 3,20 Euro und Jugendliche (12-15 Jahre) mit 3,70 Euro liegen deutlich über dem durchschnittlichen vergünstigten Preis. In acht Städten liegt er bei 2,80 Euro oder niedriger. Vorbildlich ist Wuppertal, wo der normale Eintrittspreis vier Euro und der ermäßigte 1,80 Euro kostet.

Bei den Freibad-Eintrittspreisen ergibt sich das gleiche Bild: Ein vergünstigtes Tagesticket für Schüler*innen (ab 16 Jahre), Student*innen, Arbeitslose, ALG-II-Empfänger*innen und Schwerbehinderte kostet in Bremen vier Euro. Das ist ebenfalls der zweitteuerste Eintrittspreis im Vergleich. Auch die Bremer Eintrittspreise für Kinder (2,80 Euro) und Jugendliche (3,40 Euro) liegen deutlich über dem Durchschnitt der vergünstigten Eintrittspreise, der bei 2,65 Euro liegt. Am günstigsten sind die ermäßigten Eintrittspreise in Wuppertal, Hannover und Dresden, wo jeweils nur 1,70 Euro für ein Tagesticket gezahlt werden muss.

Normalverdienende werden keine Probleme damit haben, die Eintrittspreise für Bremer Bäder zu zahlen. Für Schüler*innen sind die Schwimmbadpreise dagegen sehr teuer, wenn sie den Eintritt vom Taschengeld zahlen müssen. Im Sommer „jeden Tag ins Schwimmbad“ ist da nicht zu finanzieren. Dies gilt erst recht für Hartz-IV-Beziehende, Aufstocker*innen, Rentner*innen mit Grundrente oder verrentete Behinderte. Für diese sind die hohen Bremer Schwimmbadpreise kaum zu bezahlen. Damit wird ihnen der Zugang zu relevanten interkulturellen Begegnungsorten in den Stadtteilen erschwert und Schwimmen als gesundheitsorientierte Freizeit-Sportart unzugänglich. Diese Ausgrenzung ist gerade angesichts der hohen Anzahl von Bremer*innen, die von Armut bedroht sind, in einer Stadt mit hehren Zielen der Armutsbekämpfung nicht hinnehmbar. Um hier eine deutliche Verbesserung zu erreichen, soll der vergünstigte Preis nicht mehr als 50 Prozent des Normalpreises betragen, zurzeit also 2,35 Euro. Die entsprechenden Eintritte für Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls auf diesen Preis abgesenkt werden. Kinder bis sechs Jahre sollen keinen Eintritt zahlen müssen. Für ältere Kinder und Jugendliche soll in den Sommerferien ein Ferienpass verfügbar gemacht werden, der erhebliche Vergünstigungen beim Zugang zu Freibädern bietet.

Sofern dadurch die Einnahmen der Bremer Bäder merklich niedriger ausfallen, ist es notwendig, den Betriebskostenzuschuss von zurzeit 4,98 Mio. Euro anzuheben. Ob dies überhaupt der Fall ist, muss in der Realität geprüft werden. Die Anzahl der „vergünstigten“ Eintrittskarten (ohne Kinder und Jugendliche) beträgt etwa 50.000 im Jahr. Würden diese statt für 4,20 Euro z. B. zum Preis von 2,35 Euro verkauft, würden den Bremer Bädern damit Eintrittsgelder in Höhe von 92.500 Euro entgehen. Anzunehmen ist andererseits, dass durch die Absenkung der hohen Preise von heute eine merkliche Besucher*innenzahl-Erhöhung eintritt. Dies gilt erst recht für die Besuchshäufigkeit von Kindern und Jugendlichen. Dadurch würde zumindest ein Teil der Mindereinnahmen wieder ausgeglichen. Dabei ist auch daran zu denken, dass bereits die „normale“ Eintrittskarte mit einem rechnerischen Zuschuss von 3,23 Euro seitens der Stadt gefördert wird.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)  stellt fest:

Die Bremer Schwimmbäder stellen wichtige lokale Begegnungsstätten und interkulturelle Treffpunkte dar und fördern die Gesundheitsvorsorge. Sie sind damit gerade für von Armut bedrohte Mitbürger*innen wichtige Angebote. Deswegen ist es untragbar, dass die stadteigenen Bremer Bäder im Vergleich der 20 einwohnerstärksten Städte Deutschlands die zweithöchsten Eintrittspreise für diese Bevölkerungsgruppe erheben. Auch für Kinder und Jugendliche sind die Eintrittspreise ungewöhnlich hoch.  Die Stadtbürgerschaft hält es für unabdingbar, dass die Eintrittspreise für diese Besucher*innengruppen erschwinglich sind und dementsprechend auf ein sozial verträgliches Maß reduziert werden.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) beauftragt den Senat,

  1. in Zusammenarbeit mit der Leitung der Bremer Bäder GmbH eine deutliche Reduzierung der vergünstigten Eintrittspreise für Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, Student*innen, Arbeitslose, ALG-II-Empfänger*innen und Schwerbehinderte nach folgenden Maßgaben zu bewirken;
    1. diese Preise sollen nicht mehr als die Hälfte des normalen Eintritts betragen.
    2. Kinder bis sechs Jahre sollen keinen Eintritt zahlen,
    3. für Kinder und Jugendliche soll es einen Ferienpass geben, der für Freibäder in den Sommerferien erhebliche Vergünstigungen beinhaltet;     
  2. in Zusammenarbeit mit der Leitung der Bremer Bäder GmbH eine Regelung für die Überprüfung und den Nachweis von möglicherweise anfallenden Mindereinnahmen sowie die daraufhin zu leistende Erhöhung im Betriebskostenzuschuss zu treffen.
  3. Die Senatorin für Finanzen wird gebeten, im Rahmen des Haushaltsvollzugs für 2019 eine entsprechende Erhöhung der Mittel für den Betriebskostenzuschuss an die Bremer Bäder bereitzustellen.
  4. Der Senat wird gebeten, der Bürgerschaft über die getroffenen Regelungen zu berichten.

Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE<xml></xml>