Bremen aktiv gegen die Todesstrafe – Ein Statement für das Recht auf Leben
Alljährlich veranstaltet die „Weltkoalition gegen die Todesstrafe“ (World Coalition against the Death Penalty“ –WCADP) am 10. Oktober einen Aktionstag gegen die Todesstrafe. Die WCADP ist ein Dachverband mit über 150 Mitgliedsorganisationen, darunter auch Amnesty International. Seit vielen Jahren ist es Ziel dieses Aktionstages, auf die weltweite Anwendung der Todesstrafe aufmerksam zu machen und gegen sie zu mobilisieren. Daneben ist der Welttag der Städte für das Leben/Städte gegen die Todesstrafe, der jedes Jahr am 30. November stattfindet, die größte weltweite Mobilisierung für das Ziel einer „Welt ohne Hinrichtungen“ (Amnesty International). Bremen gehört seit 2009 dem Bündnis „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ an.
Neben totalitären Regimes wird die Todesstrafe auch in einzelnen westlichen Demokratien wie den USA und Japan noch verhängt. Hinrichtungen sind Ausdruck fehlenden Respekts vor dem menschlichen Leben und untergraben das Prinzip der gesellschaftlichen Gewaltfreiheit. Ein Staat darf sich nicht mit Mördern auf eine Stufe stellen. Staaten können nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und die Todesstrafe verhängen und vollstrecken. Denn die Todesstrafe ist unumkehrbar.
Die Todesstrafe darf schon vor dem Hintergrund, dass kein Justizsystem vor Irrtümern oder Diskriminierung gefeit ist, niemals ausgesprochen und auch als ultima ratio nicht verhängt werden. Das Argument des Abschreckungsgedankens ist vorgeschoben und wissenschaftlich widerlegt. In der Kriminalpolitik wird deshalb seit vielen Jahren die abschreckende Wirkung von Sanktionen grundsätzlich diskutiert. Tatsächlich jedoch liefern Konzepte wie Vergeltung oder Unschädlichmachung hier die eigentliche Begründung. Diese anachronistischen, menschenrechtswidrigen und undemokratischen Erwägungen ‚für‘ die Todesstrafe dürfen in einer modernen und zivilisierten Strafjustiz keine Rolle spielen. Es bleibt ein gemeinsames Anliegen der demokratischen Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft darauf hinzuwirken: Alle Länder sollen sich der weltweiten Bewegung zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe anschließen, um auf diese Weise der unveräußerlichen Menschenwürde und dem nicht verwirkbaren Recht auf Leben Geltung zu verschaffen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) erklärt:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) verurteilt die Todesstrafe als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung, die gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündete Recht auf Leben verstößt und stellt fest, dass die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der weltweiten Menschenrechtspolitik ist.
2. Das Bundesland Bremen wird sich weiter dafür einsetzen, Initiativen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe voranzutreiben und zu unterstützen bzw. sich – als Zwischenschritt – für ein Moratorium in Staaten, die diese Strafe noch aussprechen, einsetzen.
3. Das Bundesland Bremen wird sich weltweit für eine Umwandlung von Todes- in Haftstrafen einsetzen.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) wertschätzt die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und fordert bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe auf Landes-, Bundes- und Europaebene auf, eng mit Nichtregierungsorganisationen zu-sammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.
5. Die Bürgerschaft (Landtag) unterstützt aktiv Aktionen gegen die Todesstrafe. Dazu wird auch die wegen der derzeitig grassierenden Pandemie noch zu terminierende Aktion gegen die Todesstrafe auf dem Bahnhofsvorplatz gehören.
Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Thomas vom Bruch, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lenke Wischhusen und Fraktion der FDP