Transformation finanzieren: Zentrale Koordinierungsstelle für Bundes- und EU-Förderprogramme schaffen
Die erfolgreiche klimaneutrale und digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine der historischen Aufgaben unserer Zeit und die Grundlage für eine gute Entwicklung des Bundeslandes Bremen in den kommenden Jahren. Für die Bewältigung dieser Aufgaben sind Investitionen in historisch einmaliger Höhe notwendig.
Um die klimaneutrale und digitale Transformation finanziell erfolgreich abzusichern, bedarf es einer kontinuierlichen Verbesserung auf der Einnahmeseite. Während aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern die Möglichkeiten hinsichtlich der Steuergesetzgebung beschränkt sind, stellt nicht zuletzt die Einwerbung von Bundesmitteln und Mitteln aus EU-Förderprogrammen ein wichtige Finanzierungsquelle dar, die das Land Bremen in der Vergangenheit immer wieder sehr erfolgreich nutzen konnte.
Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich die von der EU zur Verfügung gestellte Förderkulisse im Wandel befindet: Die in geteilter Mittelverwaltung von Bremen und der Euro-päischen Kommission stehenden Kohäsionsmittel, von denen Bremen seit Jahrzehnten im starken Maße profitiert hat, schrumpfen, während diejenigen Mittel, die von der Europäischen Kommission direkt verwaltet werden, zunehmen. Ein steigender Anteil der Europäischen Mittel wird somit nicht mehr einfach zugewiesen, sondern muss beantragt und teilweise vor- oder kofinanziert werden. Zudem ändert sich die Struktur und inhaltliche Zweckbestimmung vieler Programme. Neue Programme werden geschaffen und bestehende teilweise zusammengelegt. Diese komplexe Dynamik in der Förderlandschaft verlangt auf regionaler Verwaltungsebene mehr Kapazitäten, um Förderpotenziale auch in Zukunft gezielt heben zu können.
Um zukünftig noch stärker von Bundes- und EU-Förderprogrammen profitieren zu können, gilt es angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Programme – allein auf der Förderdatenbank des Bundes sind derzeit über 2.500 antragsoffene Förderprogramme aufgeführt – das bislang auch aufgrund der dezentralen Ressourcenverantwortung in Teilen unübersichtliche Programm- und Fördermanagement des Landes weiter zu verbessern und in geeigneter Weise neu zu bündeln.
Der Zugriff auf Fördermöglichkeiten verlangt auch in Zukunft die spezifischen Fachkompetenzen der einzelnen Ressorts. Das Ziel ist, durch die enge Verzahnung der Fachabteilungen, der Landesvertretungen und der neu zu schaffenden zentralen Koordinierungsstelle den Infor-mationsfluss über neue Entwicklungen in der Fördermittellandschaft zu optimieren und damit künftig mehr Mittel im Rahmen der Projektarbeit zu akquirieren.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. schrittweise eine ressortübergreifend arbeitende, zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle in der Senatskanzlei zur Einwerbung von Bundes- und EU-Fördermitteln schnellstmöglich einzurichten;
2. die zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle mit dem Ziel einzurichten,
a. die Beantragungsprozesse für Bundes- und EU-Mittel der Freien Hansestadt Bremen zu optimieren und alle verfügbaren Bundes- und EU-Förderprogramme, für die keine zentrale Verwaltungsbehörden existieren (wie etwa bei den Strukturfonds EFRE und ESF) noch konse-quenter und umfassender abgestimmt für alle Ressorts in Bremen und Bremerhaven nutzbar zu machen;
b. Informationen über Fördermöglichkeiten und Verfahrensabläufe allen Ressorts übersichtlich und transparent zugänglich zu machen;
c. die einzelnen Ressorts im Bedarfsfall bei der Abstimmung mit den zuständigen Bundes- und EU-Behörden als zentrale Anlaufstelle bei Bedarf systematisch zu unterstützen;
d. die ressortübergreifende Abstimmung und Steuerung bei der Antragsbearbeitung durch die einzelnen Ressorts sowie die Umsetzung si-cherzustellen;
e. die Ressorts zum Thema Akquisition Europäischer Mittel zu vernetzen und den Erfahrungsaustausch zu fördern;
f. das Fördermittelmanagement für Bundes- und EU-Mittel der Freien Hansestadt Bremen durch ein systematisches, zentrales Controlling transparenter und effektiver zu gestalten;
3. einen Vorrang von EU- und Bundesmitteln gegenüber eigenen Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsaufstellungen sowie im Haushaltsvollzug sicherzustellen und dafür geeignete Verfahren zu entwickeln;
4. dafür zu sorgen, dass auch bei mehrjährigen Projekten die hierfür zufließenden EU-Mittel in den jeweiligen Ressorthaushalten vollumfänglich verfügbar sind und zum Ausgleich der entstandenen Kosten verwendet werden können;
5. dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend zu berichten.
Arno Gottschalk, Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Emanuel Herold, Philipp Bruck, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klaus-Rainer Rupp, Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE